Wasser­schutz­ge­biet

GELSENWASSER AG

Wasser­schutz­ge­biet Halterner Stausee

Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung  Seit 1988 in Kraft
Wasser­quelle Oberflä­chen­wasser
aus Talsperren Haltern und Hullern

Die Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung „Halterner Stausee“ ist 1988 in Kraft getreten.

Rund ein Viertel der Wasser­ab­gabe des Wasser­werks Haltern entstammt dem Grund­was­ser­vor­kommen der Halterner Sande.

Die Versor­gungs­si­cher­heit wird im Wesent­li­chen durch die künst­liche Grund­was­ser­an­rei­che­rung gewähr­leistet. Im Rahmen dieses Verfah­rens wird das in den Talsperren Haltern und Hullern gespei­cherte Oberflä­chen­wasser entnommen, vorge­r­ei­nigt, anschlie­ßend zur Versi­cke­rung gebracht und gemeinsam mit dem auf natür­li­chem Wege zuströ­menden Grund­wasser geför­dert.

Vielfäl­tige Nutzungen in den benach­barten Städten und Gemeinden sowie im ländli­chen Raum stehen in Konkur­renz zu den Ansprü­chen der Wasser­wirt­schaft und können die Qualität des Oberflä­chen­was­sers beein­träch­tigen. Anpas­sungs­fä­hig­keit und Wirksam­keit der Aufbe­rei­tungs­me­thoden von Seewasser sind grund­sätz­lich begrenzt. Durch unvor­her­ge­se­hene negative Verän­de­rungen der Wasser­be­schaf­fen­heit kann die Aufbe­rei­tung in ihrer Wirkung beein­träch­tigt werden. Deswegen sind nach Möglich­keit vorsor­gend alle Verun­rei­ni­gungen und sonstigen Beein­träch­ti­gungen vom See fernzu­halten. Um dies zu errei­chen, war die Auswei­sung eines Wasser­schutz­ge­bietes erfor­der­lich.

Bei der Gliede­rung des Wasser­schutz­ge­bietes und der Bemes­sung der einzelnen Schutz­zonen wurden die DVGW-Richt­li­nien für Trink­was­ser­schutz­ge­biete Teil 1, Schutz­ge­biete für Grund­wasser, und Teil 2, Schutz­ge­biete für Seen, heran­ge­zogen.

Zu der Schutz­zone I gehören das Südbe­cken der Talsperre und der Fassungs­be­reich des Wasser­werkes mit den Anrei­che­rungs­be­cken und Sicker­lei­tungen an.

Zur Schutz­zone IIA gehören die bei einer Stauhöhe von 39,40 m NN mit Wasser bedeckten Flächen des Nordbe­ckens, die bei einer Stauhöhe von 40,40 m NN mit Wasser bedeckten Flächen der Talsperre Hullern, die Zwischens­tever zwischen dem Nordbe­cken und der Talsperre Hullern sowie der Unter­lauf des Halterner Mühlen­ba­ches bis zur Stock­wieser Straßen­brücke.

Die Schutz­zone IIB besteht aus einem Gebiets­streifen mit einer Breite von etwa 100 m um die Schutz­zone I bzw. IIA. Die Schutz­zone III umfasst das an die Schutz­zone IIb anschlie­ßende Gelände in einer Breite von etwa 250 m bis 1000 m , sofern das Grund­wasser aufgrund der hydrau­li­schen Verhält­nisse im Unter­grund den Fassungs­an­lagen, den Seebe­cken oder den Unter­läufen ihrer Zuläufe zuströmt.
Die Schutz­zone I befindet sich im Eigentum der GELSENWASSER AG.

Flächen­größen der Wasser­schutz­zonen

Schutz­zone I 202 ha
Schutz­zone II A 414 ha
Schutz­zone II B 829 ha
Schutz­zone III 1.233 ha
Gesamt 2.678 ha
Wasser­schutz­ge­biet

GELSENWASSER AG

Haard

Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung Seit 1990 in Kraft
Genutzte Fläche 85 % forst­wirt­schaft­lich genutzt

Die Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung „Haard“ ist 1990 in Kraft getreten.

Das Wasser­schutz­ge­biet umfasst das gesamte, zu etwa 85 % forst­wirt­schaft­lich genutzte Einzugs­ge­biet der 21 Brunnen zwischen der Landes­straße 612 im Norden und Oer- Erken­sch­wick im Süden. Für die Halterner Sande wurde eine mittlere, jährliche Neubil­dungs­rate in Höhe von 220 mm/m² angesetzt.

Für die Brunnen wurde als Schutz­zone I eine annähernd quadra­ti­sche Fläche mit einer Seiten­länge von mindes­tens 40 m ausge­wiesen, in deren Mittel­punkt der jewei­lige Brunnen liegt.

Für die 50-Tage-Fließ­zeit wurde mittels Pumpver­such ein Grenz­ab­stand von 131 m ermit­telt. Die Schutz­zone II wurde unter Wahrung dieses Abstandes zu den Brunnen ausge­wiesen. Bei der genauen Abgren­zung orien­tierte man sich an Grenzen in der Örtlich­keit.

Die Grenze der Schutz­zone III umschreibt das gesamte Einzugs­ge­biet der Brunnen. Da das Regene­ra­ti­ons­ge­biet mit seiner südöst­li­chen Grenze weiter als 2 km von den Fassungs­an­lagen entfernt ist, wurde eine Aufglie­de­rung in eine Schutz­zone IIIA und in eine Schutz­zone IIIB vorge­nommen.
Die Schutz­zone I befindet sich im Eigentum der GELSENWASSER AG.

Flächen­größen der Wasser­schutz­zonen

Schutz­zone I 4 ha
Schutz­zone II 200 ha
Schutz­zone III A 1.464 ha
Schutz­zone III B 1.067 ha
Gesamt 2.735 ha
Wasser­schutz­ge­biet

GELSENWASSER AG

Haltern-West

Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung Seit 1984 in Kraft
Umfang des Wasser­schutz­ge­biets Einzugs­ge­biet der 10 Brunnen

Die Wasser­schutz­ge­biets­ver­ord­nung „Haltern-West“ ist 1984 in Kraft getreten.

Das Wasser­schutz­ge­biet umfasst das gesamte Einzugs­ge­biet der 10 Brunnen, d.h. die Fläche, aus der ihnen das Grund­wasser zuströmt. Für die Halterner Sande, die eine mäßige bis gute Versi­cke­rungs­rate und in diesem Raum eine Mächtig­keit von 250 bis 300 m besitzen, wurde eine mittlere, jährliche Neubil­dungs­rate von 300 mm/m² angesetzt.

Für die Brunnen wurde als Schutz­zone I eine annähernd quadra­ti­sche Fläche mit einer Seiten­länge von 40 m ausge­wiesen, in deren Mittel­punkt der jewei­lige Brunnen liegt.

Als Schutz­zone II wurden mit Blick auf den Grenz­ab­stand bei einer Fließ­zeit von 50 Tagen

kreis­för­mige Flächen mit einem Radius von je 100 m um die Brunnen ausge­wiesen; eine Orien­tie­rung der Grenzen an der Örtlich­keit konnte nicht vorge­nommen werden, um die Beschrän­kung Dritter so gering wie möglich zu halten.

Die Grenze der Schutz­zone III umschreibt das gesamte Einzugs­ge­biet der Brunnen. Da das Regene­ra­ti­ons­ge­biet mit seiner nordwest­li­chen Grenze weiter als 2 km von den Fassungs­an­lagen entfernt ist, wurde eine Aufglie­de­rung in eine Schutz­zone IIIA und in eine Schutz­zone IIIB vorge­nommen.

Die Schutz­zone I befindet sich im Eigentum der GELSENWASSER AG.

Flächen­größen der Wasser­schutz­zonen

Schutz­zone I 2 ha
Schutz­zone II 30 ha
Schutz­zone III A 986 ha
Schutz­zone III B 817 ha
Gesamt 1.835 ha

Wasser­schutz­ge­biete

Im Trier, Lammers­feld

Stadt­werke Borken GmbH

Coesfeld, Lette/Humberg

Stadt­werke Coesfeld GmbH

Hausdülmen

Stadt­werke Dülmen GmbH

Gescher/Nordvelen

Stadt­werke Gescher GmbH

Halterner Stausee, Haard, Haltern-West

GELSENWASSER AG

Holsterhausen/Üfter Mark, Reken-Melchen­berg, Velen-Tannen­bül­ten­berg

RWW Rheinisch-Westfä­li­sche Wasser­werks­ge­sell­schaft mbH