Wasser­schutz­ge­biet

Stadt­werke Coesfeld GmbH

Wasser­werk Coesfeld

Festset­zung September 1982
Gesamt­fläche ca. 575 ha

Das Wasser­werk Coesfeld östlich der Stadt Coesfeld am Fuß des Coesfelder Berges wird seit 1907 betrieben. Aus diesem Wasser­werk werden im Verbund mit dem Wasser­werk Coesfeld-Lette die Stadt Coesfeld, die Gemeinden Rosen­dahl und Legden sowie der Ortsteil Dülmen-Rorup versorgt. Weiterhin erfolgt eine Teillie­fe­rung an die Gemeinde Nottuln.

Das Wasser­werk Coesfeld liegt im Bereich einer Nord-Süd strei­chenden Flexur­zone am Fuß des Coesfelder Berges. Die im Wasser­schutz­ge­biet erbohrte oberkre­ta­zi­sche Schicht­folge umfasst das Unter-Campan mit den Coesfelder Schichten, den Unteren und Oberen Holtwi­cker Schichten und den Dülmener Schichten. Während die Coesfelder- und die Holtwi­cker Schichten aus festeren Kalkmer­geln und Mergeln bestehen, herrschen in den Dülmener Schichten bindige, sandige Mergel­tone bis sandige Kalkmergel und Kalkmer­gel­steine vor. Zwischen den Holtwi­cker- und Dülmener Schichten ist eine mehrere Meter mächtige Mergel­ton­lage ausge­bildet. Diese trennt das Gebirge in einen oberen und unteren Kluft­grund­was­ser­leiter. Die Dülmener Schichten strei­chen westlich von Coesfeld aus und verzahnen sich mit den Halterner Sanden. Quartäre Sedimente lagern teilweise als Deckschicht über den kreta­zi­schen Festge­steinen und bestehen aus schluffig-tonigen

Mittel- bis Grobs­anden der Weichsel-Nieder­ter­rasse sowie Schluffen und Lehmen der saale­zeit­li­chen Grund­mo­räne.

Kluft­grund­wasser wird aus fünf Entnah­me­brunnen mit Teufen von mehr als 100 m überwie­gend aus den Dülmener Schichten geför­dert. Geringe Mengen von Kluft­grund­wasser sickern aus den Oster­wi­cker Schichten nach.

Das Wasser­schutz­ge­biet Coesfeld wurde im September 1982 von der Bezirks­re­gie­rung Münster festge­setzt und im Oktober 2005 abgeän­dert. Das Wasser­schutz­ge­biet weist eine Größe von ca. 575 ha auf. Die Entnah­me­brunnen sind von der Schutz­zone I umgeben, während die Schutz­zone II mit einem Grenz­ab­stand von 50 Tagen Fließ­zeit zu den Entnah­me­brunnen den Fassungs­be­reich entlang von Grund­stücks­grenzen umschließt. Die Schutz­zone II ist teilweise von Ein- und Zweifa­mi­li­en­häu­sern bebaut. Die Schutz­zone III wird bis auf den westli­chen Bereich vorwie­gend landwirt­schaft­lich genutzt.

Die Flurstücke der Schutz­zone I sind entweder im Besitz der Stadt­werke Coesfeld GmbH oder durch Verträge für die Wasser­ver­sor­gung langfristig gesichert.

Die Aufbe­rei­tung findet im Wasser­werk Coesfeld über ein Schnell­ent­kar­bo­ni­sie­rungs­ver­fahren zur Teilent­här­tung und Teilent­kar­bo­ni­sie­rung statt, danach werden die im Rohwasser in geringen Mengen befind­li­chen Trübstoffe sowie Eisen und Ammonium in einer Filter­an­lage entfernt.

Wasser­schutz­ge­biet
Stadt­werke Cosfeld GmbH

Lette/Humberg

Festset­zung Februar 2001
Anzahl der Schutz­zonen III (Entspre­chend dem DVGW-Regel­werk W 101)

 

Das Wasser­werk Coesfeld Lette im Letter Bruch westlich des Ortsteils Lette der Stadt Coesfeld wird seit 1965 betrieben. Aus diesem Wasser­werk werden im Verbund mit dem Wasser­werk Coesfeld die Stadt Coesfeld, die Gemeinden Rosen­dahl und Legden sowie der Ortsteil Dülmen-Rorup versorgt. Weiterhin erfolgt eine Teillie­fe­rung an die Gemeinde Nottuln, sowie eine Verbund- und Austausch­lie­fe­rung an die Stadt Biller­beck.

Das Grund­wasser wird über drei Brunnen­ga­le­rien (Lette-alt, Humberg, Kanne­b­rock­s­bach) mit insge­samt zehn Entnah­me­brunnen aus Tiefen zwischen 50 bis 100 m aus den Halterner Sanden geför­dert. Die Halterner Sande weisen teilweise eine Überde­ckung aus eiszeit­li­chen Sanden und Resten der saale­zeit­li­chen Grund­mo­räne auf. Bis auf die flächen­de­ckende Grund­mo­räne im Natur­schutz­ge­biet „Letter Bruch“, wodurch ein Stauwas­ser­ho­ri­zont die Ausbil­dung der Feucht­wiesen unter­stützt, ist ledig­lich ein mächtiger Grund­was­ser­leiter in den quartären Sedimenten und den unter­la­gernden Halterner Sanden im Wasser­schutz­ge­biet entwi­ckelt.

Das Wasser­schutz­ge­biet Lette/Humberg des Wasser­werkes Coesfeld Lette wurde von der Bezirks­re­gie­rung Münster im Februar 2001 festge­setzt. Es ist entspre­chend dem Regel­werk W 101 des DVGW in die Schutz­zonen I, II und III unter­teilt.

Die Schutz­zonen I umfassen mit einem Radius von 25 m die engeren Fassungs­be­reiche um die Entnah­me­brunnen, während an den Grund­stücks­grenzen die Schutz­zonen II mit einem Grenz­ab­stand von 50 Tagen Fließ­zeit zu den Entnah­me­brunnen die Fassungs­be­reiche umschließen. Die Schutz­zone III stellt das zur Grund­was­ser­neu­bil­dung benötigte Einzugs­ge­biet unter Schutz, welches südwest­lich des Ortsteiles Coesfeld-Lette liegt. Um in der Parkland­schaft die Schutz­zone III kennt­lich zu machen, sind zur Abgren­zung möglichst Grund­stücks­grenzen heran­ge­zogen worden.

Die Flurstücke der Schutz­zonen I und II sind entweder im Besitz der Stadt­werke Coesfeld GmbH oder durch Verträge für die Wasser­ver­sor­gung langfristig gesichert.

Die Aufbe­rei­tung im Wasser­werk Coesfeld Lette erfolgt über einen Oxidator mit anschlie­ßender Entei­senung und Entman­ga­nung. Eine Entsäue­rung erfolgt durch die Zugabe von Natri­um­hy­dr­oxid.

Die Schutz­ge­biets­ver­ord­nung beinhaltet den sogenannten Vorrang der Koope­ra­tion, d. h. Landwirte, die Mitglied der Koope­ra­tion Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sind, werden von bestimmten Auflagen der Schutz­ge­biets­ver­ord­nung befreit.

Flächen­be­darf der Schutz­zonen

Schutz­zone II (Lette-alt) 7,2 ha
Schutz­zone II (Humberg) 11,3 ha
Schutz­zone II (Kanne­b­rock­s­bach) 16,9 ha
Schutz­zone III (Gesamt) 1089,0 ha

Wasser­schutz­ge­biete

Im Trier, Lammers­feld

Stadt­werke Borken GmbH

Coesfeld, Lette/Humberg

Stadt­werke Coesfeld GmbH

Hausdülmen

Stadt­werke Dülmen GmbH

Gescher/Nordvelen

Stadt­werke Gescher GmbH

Halterner Stausee, Haard, Haltern-West

GELSENWASSER AG

Holsterhausen/Üfter Mark, Reken-Melchen­berg, Velen-Tannen­bül­ten­berg

RWW Rheinisch-Westfä­li­sche Wasser­werks­ge­sell­schaft mbH