Im Trier

Das Wasserwerk „Im Trier“ in Borken ist seit 1907 in Betrieb. Allerdings war es bis 1913 in Privatbesitz. Gefördert wird Grundwasser in der Nähe des Wasserwerkes aus der Brunnengalerie „Im Trier“ sowie aus zwei Einzelbrunnen im Wassergewinnungsgebiet „Lammersfeld“. Versorgt werden aus dem Wasserwerk zurzeit folgende Städte und Gemeinden:
– Borken, einschließlich aller Ortsteile, ausgenommen Weseke und Burlo
– Gemeinde Raesfeld, ohne den Ortsteil Erle
– Gemeinde Heiden
Zusätzlich wird ein weiteres Versorgungsunternehmen, die SVS Versorgungsbetriebe GmbH in Stadtlohn mit Trinkwasser beliefert.

Im Wassergewinnungsgebiet „Im Trier“ wird das Grundwasser aus den Halterner Sanden gefördert. Die Brunnen haben eine Tiefe zwischen 60 m und 70 m unter Gelände.

Die Grundwässer aus den Wassergewinnungsgebieten „Im Trier“ und „Lammersfeld“ werden im Wasserwerk Borken zusammengeführt und dort aufbereitet. Die Aufbereitung besteht im Wesentlichen nur aus der Belüftung und dem anschließenden Entfernen von Eisen und Mangan. Ansonsten entspricht das Wasser vollständig den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Das Einzugsgebiet der Brunnen „Im Trier“ wird von einem Wasserschutzgebiet umfasst. Die Schutzgebietseinteilung erfolgte entsprechend den Regelwerken in Schutzzonen I, II, IIIA, und IIIB. Das Wasserschutzgebiet wurde am 10.06.1997 von der Bezirksregierung Münster festgesetzt.

Flächengrößen der Wasserschutzzone „Im Trier“:

Wasserschutzgebiet Zone I      2,4 ha
Wasserschutzgebiet Zone II      7,1 ha
Wasserschutzgebiet Zone IIIA  572,2 ha
Wasserschutzgebiet Zone IIIB  668,5 ha
Wasserschutzgebiet Gesamt 1.249,2 ha

Die Schutzzone I umfasst den engeren Fassungsbereich der Brunnengalerie „Im Trier“ und ist daher relativ klein. Die Abgrenzung der Schutzzone II beruht im Wesentlichen auf der Bestimmung des 50-Tage-Fließweges.

Die Schutzgebietsverordnung beinhaltet den sogenannten Vorrang der Kooperation, d. h. Landwirte und Gärtner, die Mitglied der bestehenden Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sind, werden von bestimmten Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreit.

Wassergewinnungsgebiet „Lammersfeld“

Im Wassergewinnungsgebiet „Lammersfeld“ wird das Grundwasser aus den Halterner Sanden/Recklinghäuser Sandmergeln gefördert. Die Brunnen haben hier eine Tiefe von ca. 150 m unter Gelände. Im Einzugsgebiet im .Lammersfeld. sind die Wasser führenden Schichten im Wesentlichen durch eine mächtige wasserundurchlässige Ablagerung (Grundmoräne) überdeckt. Dadurch ist ein relativ guter Schutz des Grundwasservorkommens gewährleistet.

Das Einzugsgebiet der Brunnen im „Lammersfeld“ wird von einem Wasserschutzgebiet umfasst. Die Schutzgebietseinteilung erfolgte entsprechend den Regelwerken in Schutzzonen I, II, IIIA, und IIIB. Das Wasserschutzgebiet wurde am 14.11.2003 von der Bezirksregierung Münster festgesetzt.
Flächengrößen der Wasserschutzzonen im „Lammersfeld“:

Wasserschutzgebiet Zone I      0,7 ha
Wasserschutzgebiet Zone II     14,9 ha
Wasserschutzgebiet Zone IIIA    348,8 ha
Wasserschutzgebiet Zone IIIB    638,0 ha
Wasserschutzgebiet Gesamt 1.002,4 ha

Die Schutzzone I umfasst den engsten Fassungsbereich der Brunnenanlagen und ist daher relativ klein. Die Schutzzone II befindet sich vollständig im Eigentum der Stadtwerke Borken. Die Abgrenzung der Schutzzone II beruht auf der Bestimmung des 50-Tage-Fließweges und den Eigentumsgrenzen.

Die Schutzgebietsverordnung beinhaltet den sogenannten Vorrang der Kooperation, d. h. Landwirte und Gärtner, die Mitglied der gemeinsamen Kooperation „Im Trier und Lammersfeld“ Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sind, werden von bestimmten Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreit.

 

Karten

Wasserschutzgebiet „Im Trier“ / Wasserschutzgebiet „Lammersfeld“

 

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