Das Wasserwerk Coesfeld östlich der Stadt Coesfeld am Fuß des Coesfelder Berges wird seit 1907 betrieben. Aus diesem Wasserwerk werden im Verbund mit dem Wasserwerk Coesfeld-Lette die Stadt Coesfeld, die Gemeinden Rosendahl und Legden sowie der Ortsteil Dülmen-Rorup versorgt. Weiterhin erfolgt eine Teillieferung an die Gemeinde Nottuln.

Das Wasserwerk Coesfeld liegt im Bereich einer Nord-Süd streichenden Flexurzone am Fuß des Coesfelder Berges. Die im Wasserschutzgebiet erbohrte oberkretazische Schichtfolge umfasst das Unter-Campan mit den Coesfelder Schichten, den Unteren und Oberen Holtwicker Schichten und den Dülmener Schichten. Während die Coesfelder- und die Holtwicker Schichten aus festeren Kalkmergeln und Mergeln bestehen, herrschen in den Dülmener Schichten bindige, sandige Mergeltone bis sandige Kalkmergel und Kalkmergelsteine vor. Zwischen den Holtwicker- und Dülmener Schichten ist eine mehrere Meter mächtige Mergeltonlage ausgebildet. Diese trennt das Gebirge in einen oberen und unteren Kluftgrundwasserleiter. Die Dülmener Schichten streichen westlich von Coesfeld aus und verzahnen sich mit den Halterner Sanden. Quartäre Sedimente lagern teilweise als Deckschicht über den kretazischen Festgesteinen und bestehen aus schluffig-tonigen

Mittel- bis Grobsanden der Weichsel-Niederterrasse sowie Schluffen und Lehmen der saalezeitlichen Grundmoräne.

Kluftgrundwasser wird aus fünf Entnahmebrunnen mit Teufen von mehr als 100 m überwiegend aus den Dülmener Schichten gefördert. Geringe Mengen von Kluftgrundwasser sickern aus den Osterwicker Schichten nach.

Das Wasserschutzgebiet Coesfeld wurde im September 1982 von der Bezirksregierung Münster festgesetzt und im Oktober 2005 abgeändert. Das Wasserschutzgebiet weist eine Größe von ca. 575 ha auf. Die Entnahmebrunnen sind von der Schutzzone I umgeben, während die Schutzzone II mit einem Grenzabstand von 50 Tagen Fließzeit zu den Entnahmebrunnen den Fassungsbereich entlang von Grundstücksgrenzen umschließt. Die Schutzzone II ist teilweise von Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut. Die Schutzzone III wird bis auf den westlichen Bereich vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Die Flurstücke der Schutzzone I sind entweder im Besitz der Stadtwerke Coesfeld GmbH oder durch Verträge für die Wasserversorgung langfristig gesichert.

Die Aufbereitung findet im Wasserwerk Coesfeld über ein Schnellentkarbonisierungsverfahren zur Teilenthärtung und Teilentkarbonisierung statt, danach werden die im Rohwasser in geringen Mengen befindlichen Trübstoffe sowie Eisen und Ammonium in einer Filteranlage entfernt.

 

Wasserschutzgebiet Lette/Humberg

Das Wasserwerk Coesfeld Lette im Letter Bruch westlich des Ortsteils Lette der Stadt Coesfeld wird seit 1965 betrieben. Aus diesem Wasserwerk werden im Verbund mit dem Wasserwerk Coesfeld die Stadt Coesfeld, die Gemeinden Rosendahl und Legden sowie der Ortsteil Dülmen-Rorup versorgt. Weiterhin erfolgt eine Teillieferung an die Gemeinde Nottuln, sowie eine Verbund- und Austauschlieferung an die Stadt Billerbeck.

Das Grundwasser wird über drei Brunnengalerien (Lette-alt, Humberg, Kannebrocksbach) mit insgesamt zehn Entnahmebrunnen aus Tiefen zwischen 50 bis 100 m aus den Halterner Sanden gefördert. Die Halterner Sande weisen teilweise eine Überdeckung aus eiszeitlichen Sanden und Resten der saalezeitlichen Grundmoräne auf. Bis auf die flächendeckende Grundmoräne im Naturschutzgebiet „Letter Bruch“, wodurch ein Stauwasserhorizont die Ausbildung der Feuchtwiesen unterstützt, ist lediglich ein mächtiger Grundwasserleiter in den quartären Sedimenten und den unterlagernden Halterner Sanden im Wasserschutzgebiet entwickelt.

Das Wasserschutzgebiet Lette/Humberg des Wasserwerkes Coesfeld Lette wurde von der

Bezirksregierung Münster im Februar 2001 festgesetzt. Es ist entsprechend dem Regelwerk W 101 des DVGW in die Schutzzonen I, II und III unterteilt. Die Schutzzonen haben folgenden Flächenbedarf:

Schutzzone II (Lette-alt) 7,2 ha
Schutzzone II (Humberg) 11,3 ha
Schutzzone II (Kannebrocksbach) 16,9 ha
Schutzzone III (gesamt) 1089,0 ha

Die Schutzzonen I umfassen mit einem Radius von 25 m die engeren Fassungsbereiche um die Entnahmebrunnen, während an den Grundstücksgrenzen die Schutzzonen II mit einem Grenzabstand von 50 Tagen Fließzeit zu den Entnahmebrunnen die Fassungsbereiche umschließen. Die Schutzzone III stellt das zur Grundwasserneubildung benötigte Einzugsgebiet unter Schutz, welches südwestlich des Ortsteiles Coesfeld-Lette liegt. Um in der Parklandschaft die Schutzzone III kenntlich zu machen, sind zur Abgrenzung möglichst Grundstücksgrenzen herangezogen worden.

Die Flurstücke der Schutzzonen I und II sind entweder im Besitz der Stadtwerke Coesfeld GmbH oder durch Verträge für die Wasserversorgung langfristig gesichert.

Die Aufbereitung im Wasserwerk Coesfeld Lette erfolgt über einen Oxidator mit anschließender Enteisenung und Entmanganung. Eine Entsäuerung erfolgt durch die Zugabe von Natriumhydroxid.

Die Schutzgebietsverordnung beinhaltet den sogenannten Vorrang der Kooperation, d. h. Landwirte, die Mitglied der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sind, werden von bestimmten Auflagen der Schutzgebietsverordnung befreit.

 

Karten

Wasserschutzgebiet Coesfeld

Wasserschutzgebiet Lette/Humberg

 

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