Wasserschutzgebiet Hausdülmen

Das Wasserwerk Hausdülmen wurde 1953 bis 1955 im südwestlichen Teil des Dülmener Stadtgebietes in der Talaue des Heubachs errichtet. Versorgt werden aus dem Wasserwerk die Einwohner der Stadt Dülmen sowie der Ortsteile Hausdülmen und Merfeld.

Gefördert wird aus neun Brunnen mit Tiefen zwischen 35 und 82 m ein Grundwasser aus den Halterner Sanden. Aufgrund der Konzentrationen von Eisen und Mangan im Grundwasser wird eine Aufbereitungsanlage betrieben.

Die Bezirksregierung Münster hat mit Wirkung vom 22.12.86 für das Wasserwerk Hausdülmen ein Wasserschutzgebiet mit den Schutzzonen I, II und III festgesetzt.

Schutzzone I 8400 m²
Schutzzone II 26,6 ha
Schutzzone III 615,4 ha

Die Schutzzone I umfasst den Fassungsbereich der Förderbrunnen und steht insgesamt im

Eigentum der Stadtwerke. Die Schutzzone II entspricht etwa der „50-Tage-Fließzeit“ und erstreckt sich im Wesentlichen entlang der eigenen Grundstücksgrenzen, beziehungsweise lehnt sich an die natürlichen Gewässer- und Wegegrenzen an. Sie steht somit als engere Schutzzone überwiegend im Eigentum der Stadtwerke. Die weitere Schutzzone (Zone III) umfasst das Einzugsgebiet, welches sich hauptsächlich in nordwestliche Richtung ausdehnt und sich an natürlichen Wege- und Grundstücksgrenzen orientiert.

Die Schutzzonen I und II werden fast ausschließlich forstwirtschaftlich genutzt. Die Schutzzone III, die sich bis in den südlichen Bereich des Ortsteils Hausdülmen erstreckt, wird zusätzlich noch landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die südlich und westlich gelegenen Seen dienen der Quarzsandgewinnung, Teichwirtschaft und Naherholung.

Karte

Wasserschutzgebiet Hausdülmen

 

Zurück zu „WASSERSCHUTZGEBIETE“