Wasserschutzgebiet Holsterhausen/Üfter Mark

Das Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen wurde 1927 in Betrieb genommen. Gefördert wird Grundwasser aus der Brunnengalerie Holsterhausen, die sich entlang der Lippe zwischen Dorsten und Schermbeck erstreckt. Mitte der 1970er Jahre wurde zusätzlich die Brunnengalerie Üfter Mark südlich der Ortschaft Raesfeld-Erle errichtet. Versorgt werden aus dem Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen die Städte Dorsten und Gladbeck sowie Teilbereiche der Städte Bottrop und Oberhausen. Weiterhin die Gemeinde Schermbeck und der Ortsteil Raesfeld-Erle.

Gefördert wird in beiden Brunnengalerien ein Grundwasser, das aus den Halterner Sanden/Recklinghäuser Sandmergeln stammt. Während in der Brunnengalerie Üfter Mark diese Schichten unmittelbar an der Erdoberfläche anstehen, werden die Halterner Sande im Fall der Brunnengalerie Holsterhausen von einer wasserundurchlässigen Schicht (Bottroper Mergel) überlagert, die wiederum von Ablagerungen der quartären Lippeniederterrasse überdeckt sind. Infolge dieser geologischen Verhältnisse erfolgt die Entnahme des Grundwassers in der Galerie Holsterhausen aus dem zweiten Grundwasserstockwerk. Die Brunnen beider Galerien fördern aus Tiefen zwischen 70 und 100 m. Das Grundwasser der Galerie Holsterhausen bedarf einer zusätzlichen Enteisenung, die 1992 erneuert wurde.

Am 15. August 1998 hat die Bezirksregierung Münster für beide Brunnengalerien das gemeinsame Wasserschutzgebiet Holsterhausen/Üfter Mark festgesetzt. Die Schutzgebietseinteilung erfolgte entsprechend den Regelwerken in Schutzzonen I, II, IIIA und IIIB. Zusätzlich wurde für den Bereich des Verbreitungsgebietes der Bottroper Mergel, in dem es in einem Gebiet zwischen Dorsten, Schermbeck und Gahlen zu einer Stockwerkstrennung der Grundwasserleiter kommt, eine zusätzliche Schutzzone IIIC ausgewiesen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Wasserschutzzone im Sinne anderer Gesetze und Verordnungen. Vielmehr gilt es hier, die schützende Wirkung der Bottroper Mergel zu erhalten, indem beispielsweise das Durchbohren der Bottroper Mergel genehmigungspflichtig ist. Im Bereich der Brunnengalerie Holsterhausen konnte außerdem wegen der Schutzwirkung der Bottroper Mergel auf eine Ausweisung der Schutzzone II verzichtet werden. Die Schutzzone I umfasst den engeren Fassungsbereich der Förderbrunnen beider Galerien in einem Radius von 10 m.

Schutzzone I 2,1 ha
Schutzzone II 88,7 ha
Schutzzone IIIA 1.451,7 ha
Schutzzone IIIB 1.2837,5 ha
Schutzzone IIIC 4.068,4 ha
Summe 18.448,4 ha

 

Die Schutzzone II der Brunnengalerie Üfter Mark orientiert sich unter Berücksichtigung einer zweifachen Abstandsgeschwindigkeit (50-Tage-Fließzeit) an Grundstücks- und Wegegrenzen. Die äußeren Schutzzonen IIIA und IIIB umfassen das gesamte Einzugsgebiet beider Brunnengalerien, deren Abgrenzungen wie auch die der Schutzzone IIIC an Grundstücks- und Wegegrenzen vorgenommen wurden.

Die Schutzzonen I und II stehen teilweise im Eigentum der RWW.

Die Schutzgebietsverordnung beinhaltet den sog. Vorrang der Kooperation, d.h. Landwirte und Gärtner, die Mitglied der 1993 gegründeten bzw. 1998 erweiterten Kooperation sind, werden von bestimmten Auflagen der Schutzgebietsverordnung befreit.

 

Wasserschutzgebiet Reken-Melchenberg

Das Wasserwerk Reken-Melchenberg wurde 1968/1969 am Fuße des Melchenberges nördlich der Gemeinde Reken errichtet. Aus dem Wasserwerk werden die Gemeinden Reken und Velen sowie der Ortsteil Gescher-Hochmoor mit Trinkwasser versorgt.

Gefördert wird aus Tiefen zwischen 60 und 120 m ein Grundwasser aus den Halterner Sanden. Wegen der geringen Gesamthärte des Wassers wurde eine Aufhärtungsanlage errichtet, die 2000 in Betrieb ging.

Am 14. Mai 1998 hat die Bezirksregierung Münster für das Wasserwerk Reken-Melchenberg ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Dieses ist entsprechend den Regelwerken in die Schutzzonen I, II, IIIA und IIIB unterteilt.

Schutzzone I 0,2 ha
Schutzzone II 11,0 ha
Schutzzone IIIA 435,9 ha
Schutzzone IIIB 107,8 ha
Summe 554,9 ha

 

Die Schutzzone I umfasst den engeren Fassungsbereich der Förderbrunnen in einem Radius von 10 m. Die Schutzzone II orientiert sich unter Berücksichtigung einer zweifachen Abstandsgeschwindigkeit ( 50-Tage-Fließzeit) an Grundstücksgrenzen. Die äußeren Schutzzonen IIIA und IIIB umfassen das gesamte Einzugsgebiet, welches sich hauptsächlich südwestlich der Ortschaft Reken-Melchenberg erstreckt. Auch hier erfolgt die Abgrenzung anhand von Grundstücks- und Wegegrenzen.

Die Schutzzonen I und II stehen überwiegend im Eigentum der RWW.

Die Schutzgebietsverordnung beinhaltet den sog. Vorrang der Kooperation, d. h. Landwirte, die Mitglied der 1992 gegründeten örtlichen Kooperation sind, werden von bestimmten Auflagen der Schutzgebietsverordnung befreit.

 

Wasserschutzgebiet Velen-Tannenbültenberg

Das Wasserwerk Velen-Tannenbültenberg wurde 1958/1959 errichtet und liegt am Fuße des

Tannenbültenberges südlich der Gemeinde Velen. Aus dem Wasserwerk werden die Gemeinde Velen und die Stadtteile Borken-Burlo und Borken-Weseke versorgt.

Gefördert wird ein Grundwasser aus den Halterner Sanden/Recklinghäuser Sandmergeln aus Tiefen zwischen ca. 60 und 100 m. Im Jahre 1996 wurde eine Enteisenung in Betrieb genommen.

Die Bezirksregierung Münster hat am 20. September 1979 für das Wasserwerk das Wasserschutzgebiet Tannenbültenberg festgesetzt. Es wurden entsprechend den Regelwerken die Schutzzonen I, II und III ausgewiesen.

Schutzzone I 0,1 ha
Schutzzone II 7,2 ha
Schutzzone III 283,1 ha
Summe 290,4 ha

 

Die Schutzzone I umfasst den engeren Fassungsbereich der Förderbrunnen in einem 40 m breiten Streifen um die 3 Förderbrunnen herum. Im Radius von 100 m von den Förderbrunnen entfernt, erstreckt sich die Schutzzone II, die in etwa der 50-Tage-Fließzeit entspricht. Die Schutzzone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet. Die Abgrenzung der Schutzzone III orientiert sich an Wege- und Grundstücksgrenzen.

Die Schutzzonen I und II stehen teilweise im Eigentum der RWW.

Das Wasserschutzgebiet ist überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Lediglich in der Schutzzone III existieren kleinere landwirtschaftliche Flächen. Zum Schutz des Grundwassers hat RWW 1992 mit der Landwirtschaft eine örtliche Kooperation abgeschlossen.

 

Karten

Wasserschutzgebiet Holsterhausen/Üfter Mark

Wasserschutzgebiet Reken-Melchenberg

Wasserschutzgebiet Velen-Tannenbültenberg

 

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